Gut gerüstet mit unserem individuellen Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen
Datenschutz und IT-Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille. Zusammen sind sie die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und sichere Aufstellung Ihres Unternehmens in der digitalisierten Wirtschaft. Wir helfen Ihrem Unternehmen, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzunehmen und es zukunftsorientiert aufzustellen.
Ein stringent aufgebautes Datenschutzkonzept schützt Sie nicht nur vor behördlichen Auflagen und Bußgeldern. Zunehmend bewerten Banken und Versicherungen Unternehmen beim Abschluss von Kredit- oder Versicherungsverträgen anhand der Qualität des Datenschutzkonzeptes und dessen tatsächlicher Umsetzung. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.
So gehen wir vor
Zusammen mit einem Team von auf IT-Recht spezialisierten Anwälten prüfen wir im ersten Schritt Ihre Prozesse und Systeme und stellen fest, auf welchem Stand die geltenden Datenschutzstandards in Ihrem Unternehmen erfüllt werden. Sie erhalten eine Aufstellung der erforderlichen Maßnahmen zur technischen Umsetzung einer datenschutzkonformen IT-Struktur und zur Erstellung des Datenschutzkonzepts sowie Kostenvoranschläge für diese Maßnahmen.
In einem Datenschutzkonzept wird dokumentiert, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ziel ist es, die Anforderungen und Vorgaben an den Datenschutz einzuhalten. Dabei werden die individuellen Bedingungen in Ihrem Unternehmen dargestellt und spiegeln Ihre Unternehmensanforderungen wieder.
Nach der Bestandsaufnahme wird von uns ein Datenschutzkonzept erstellt, um Ihr Unternehmen optimal an die datenschutzrechtlichen Erfordernisse anzupassen. Die Dokumentation erfolgt behördengerecht, so dass im Falle einer Prüfung alle Nachweise schnell und einfach erbracht werden können.
Datenschutz steht und fällt mit der Umsetzung durch die Mitarbeiter. Es ist daher sinnvoll Ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren, ein Bewusstsein für die Gefahren zu schaffen und Ihnen die nötigen Kenntnisse zu geben um sich in Ihrer Alltagspraxis den Vorschriften entsprechend zu verhalten. Nach der Schulung erhalten die Mitarbeiter ein Zertifikat.
Alle Mitarbeiter, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, sollten zumindest grundlegende Kenntnisse im Datenschutz haben. Darüber hinaus schulen wir bei Bedarf auch vertiefend.
Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung des Datenschutzkonzeptes und der Durchführung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
- Begleitung bei datenschutzrechtlichen Anfragen von Betroffenen
- Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Datenschutzrechtliche Prüfung von Soft- und Hardware
- Begleitung bei der Erstellung eines Löschkonzepts
Mitarbeiter der Datha GmbH begleiten Sie gerne als Datenschutzbeauftragter im laufenden Unternehmensbetrieb.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG-neu ist zwingend ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn in einem Unternehmen mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder aufgrund des Tätigkeitsfelds des Unternehmens oder der Art der erhobenen Daten ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben ist.
Achtung: Auch wenn ein Datenschutzbeauftragter nicht für Sie vorgeschrieben ist, müssen auch Sie in Ihrem Betrieb die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten!